Allgemeine GEschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der beach me GmbH

im Folgenden „Beach me“ – Stand: Oktober 2026

1. Geltung und Begriffe

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Beach me und Dir über die Teilnahme an Veranstaltungen von Beach me.

1.2 In diesen Bedingungen gelten folgende Begriffe:

  •           Veranstaltung: jedes Angebot von Beach me zur Teilnahme, z. B. Beachvolleyballcamps, Weekend Camps und Jugendcamps.
  •           Reise: eine Veranstaltung, die eine Pauschalreise im Sinne von § 651a BGB ist, weil sie neben dem Sportprogramm weitere Reiseleistungen (insbesondere Unterkunft) umfasst. Veranstaltungen, für die solche weiteren Reiseleistungen nicht ausgeschrieben sind und im Buchungsprozess angeboten werden, sind keine Reisen.
  •           Teilnahmegebühr: der Preis für die Teilnahme pro Person. Bei Reisen entspricht die Teilnahmegebühr dem Reisepreis.
  •           Bucher:in: die Person, die die Anmeldung vornimmt (in diesen Bedingungen auch „Du“).
  •           Teilnehmende: alle Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen sollen, einschließlich der Bucher:in.
  •           Leistungsträger: Dritte, die Beach me zur Erbringung von Leistungen einsetzt (z. B. Resorts, Hotels, Campinganlagen, Sportanlagen, Beförderungsunternehmen).

1.3 Soweit diese Bedingungen von „Veranstaltungen“ sprechen, gelten sie auch für Reisen. Regelungen, die nur für Reisen gelten, sind mit „Bei Reisen“ gekennzeichnet. Für Reisen gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Pauschalreisevertrag (§§ 651a ff. BGB). Von diesen weichen die Bedingungen nicht zum Nachteil der Reisenden ab.

2. Anmeldung, Vertragsschluss und Mindestalter

2.1 Angebot und Bestätigung. Mit Deiner Anmeldung bietest Du Beach me verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der im Anmeldeformular genannten Veranstaltung an. Der Vertrag kommt zustande, wenn Beach me Dir die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt (Buchungsbestätigung).

2.2 Absprachen und Wünsche. Telefonische und mündliche Absprachen sowie Wünsche, die im Notizfeld der Buchung geäußert werden, sind erst verbindlich, wenn Beach me die Buchungsdaten entsprechend anpasst oder sie in Textform bestätigt.

2.3 Gruppenanmeldung. Du meldest mit Deiner Anmeldung auch alle in der Anmeldung bzw. Liste aufgeführten Teilnehmenden an. Für deren Vertragsverpflichtungen stehst Du wie für Deine eigenen ein.

2.4 Mindestalter. Die Teilnahme ist für Erwachsene ab 18 Jahren möglich. Jüngere Teilnehmende können nur teilnehmen:

  1. a)         an Veranstaltungen, die als Jugendcamp ausgeschrieben sind, sowie
  2. b)         an Camps mit dem Zusatzangebot „Next Generation Programm“, wenn sie von mindestens einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

3. Leistungen, Dauer und Leistungsänderungen

3.1 Leistungsumfang. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Ausschreibung der Veranstaltung und der Buchungsbestätigung.

3.2 Dauer. Die Dauer der Veranstaltung bzw. Reise ist in ganzen Tagen angegeben. Der Anreisetag und der Rückreisetag werden als ganze Tage gezählt.

3.3 Vorbehalt unerheblicher Leistungsänderungen. Beach me behält sich vor, nach Vertragsschluss einzelne vereinbarte Leistungen oder Programminhalte zu ändern. Das ist nur zulässig, wenn

  1. a)         ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Witterung, Verfügbarkeit von Sportanlagen oder Unterkünften, behördliche Vorgaben, Ausfall von Trainer:innen oder Leistungsträgern, Sicherheit der Teilnehmenden),
  2. b)         die Änderung unerheblich ist, also Gesamtcharakter und wesentliche Leistungen der Veranstaltung nicht beeinträchtigt werden, und
  3. c)         die Änderung für Dich zumutbar ist.

Beach me informiert Dich über jede solche Änderung in Textform.

3.4 Erhebliche Änderungen. Muss Beach me vor Veranstaltungsbeginn eine wesentliche Leistung erheblich ändern, teilt Beach me Dir dies unverzüglich in Textform mit. Die Mitteilung enthält

  1. a)         die Änderung und ihre Auswirkungen auf die Veranstaltung,
  2. b)         eine angemessene Frist, innerhalb derer Du Dich entscheiden kannst, und
  3. c)         den Hinweis auf die Folgen, wenn Du innerhalb der Frist nicht antwortest.

Innerhalb der Frist kannst Du

  1. a)         der Änderung zustimmen,
  2. b)         kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder
  3. c)         die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung verlangen, sofern Beach me eine solche anbietet.

Antwortest Du nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als angenommen. Bei Reisen bleiben Deine weitergehenden Rechte nach § 651g BGB unberührt.

3.5 Keine Preisänderung. Nach Vertragsschluss ändert Beach me die Teilnahmegebühr für die gebuchten Leistungen nicht. Das gilt für den im Vertrag vereinbarten Leistungsumfang. Gesondert gebuchte Zusatzleistungen bleiben unberührt.

3.6 Anpassungen vor Ort. Kurzfristige Anpassungen während der Veranstaltung (z. B. Verlegung von Trainingszeiten oder Spielfeldern wegen der Witterung) teilt das Beach me-Team den Teilnehmenden vor Ort mit. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt (Ziffer 10).

4. Zahlung und Insolvenzsicherung

4.1 Fälligkeit. Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der gebuchten Leistung pro Person. Sie wird wie folgt fällig:

  1. a)         Anzahlung: innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung,
  2. b)         Restzahlung: spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

4.2 Kurzfristige Buchungen. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) wird sofort die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Sie ist zu zahlen

  1. a)         binnen 7 Tagen und
  2. b)         spätestens bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

4.3 Sofort fällige Gebühren. Gebühren im Fall einer Stornierung sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig.

4.4 Beträge und Zahlungsweg. Die Beträge für Anzahlung, Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung kannst Du jederzeit im Kundenportal des Buchungssystems einsehen. Den Link dorthin findest Du in der Buchungsbestätigung. Zahlungen sind jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmenden per Überweisung zu leisten.

4.5 Zahlungsverzug. Hältst Du den Termin für die Anzahlung oder die Restzahlung nicht ein, kann Beach me nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Beach me kann dann als Entschädigung Stornogebühren nach Ziffer 5.3 verlangen.

4.6 Insolvenzsicherung bei Reisen. Bei Reisen ist die Erstattung Deiner Zahlungen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Beach me gesetzlich abgesichert. Beach me fordert und nimmt Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende nur gegen Übergabe eines Sicherungsscheins entgegen (§§ 651r, 651t BGB). Informationen zum Reisesicherungsschein findest Du unter https://beachme.de/reisesicherungsschein/.

5. Rücktritt, Ersatzteilnehmende und Stornogebühren

5.1 Rücktritt. Du kannst jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Das gilt auch für einzelne Teilnehmende einer Buchung für mehrere Personen. Die Rücktrittserklärung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist ihr Zugang bei Beach me (Ziffer 13).

5.2 Entschädigung. Trittst Du zurück oder wird die Veranstaltung aus Gründen nicht angetreten, die Beach me nicht zu vertreten hat, kann Beach me angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Ausgenommen sind die Fälle der Ziffer 9.4 (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände). Für die Berechnung des Ersatzes gilt:

  1. a)         Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen werden berücksichtigt.
  2. b)         Beach me macht den Ersatz pauschal nach Ziffer 5.3 geltend.
  3. c)         Es bleibt Dir unbenommen nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die in Ziffer 5.3 ausgewiesenen Kosten.

5.3 Stornostaffel. Beim Rücktritt von der Veranstaltung (auch einzelner Personen einer Buchung für mehrere Personen) sind in der Regel folgende Stornogebühren zu zahlen:

  •             bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der Teilnahmegebühr
  •             vom 29. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Teilnahmegebühr
  •             vom 14. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Teilnahmegebühr
  •             ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der Teilnahmegebühr
  •             bei Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr

5.4 Ersatzteilnehmende. Du kannst bis Veranstaltungsbeginn in Textform mitteilen, dass an Deiner Stelle oder an Stelle einer anderen angemeldeten Person eine andere Person teilnimmt (Ersatzteilnehmende). Dafür gilt:

  1. a)         Beach me lässt den Wechsel zu, wenn die Ersatzteilnehmenden die identischen gebuchten Leistungen übernehmen (gleiche Veranstaltung, gleicher Termin, gleiche Leistungsbestandteile) und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen (z. B. Mindestalter nach Ziffer 2.4).
  2. b)         In diesem Fall fallen weder Stornogebühren nach Ziffer 5.3 noch Bearbeitungs- oder Umbuchungsgebühren an.
  3. c)         Bei Reisen gilt die Mitteilung als rechtzeitig, wenn sie Beach me spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Danach ist der Wechsel möglich, soweit er organisatorisch noch umsetzbar ist.
  4. d)         Mehrkosten, die Beach me durch den Wechsel tatsächlich und angemessen entstehen (z. B. Gebühren von Leistungsträgern), kann Beach me in nachgewiesener Höhe ersetzt verlangen.
  5. e)         Du und die Ersatzteilnehmenden haften gemeinsam für die Teilnahmegebühr und für diese Mehrkosten.

6. Pflichten der Teilnehmenden, Haus-, Platz- und Strandordnungen

6.1 Einhaltung von Ordnungen. Du bist (ebenso wie alle von Dir angemeldeten Teilnehmenden) verpflichtet, die geltenden Vorschriften sowie Haus-, Platz- und Strandordnungen der jeweiligen Leistungsträger einzuhalten. Sie gelten am Veranstaltungsort, auf den Sportstätten, den Strandabschnitten und in den Unterkünften (z. B. von Campingresorts, Hotel- und Sportanlagen). Dies umfasst insbesondere:

  1. a)         festgelegte Ruhezeiten (einschließlich Mittags- und Nachtruhe),
  2. b)         Nachtfahrverbote,
  3. c)         Regelungen zur Mülltrennung und Sauberkeit sowie
  4. d)         Vorgaben zur Tierhaltung.

6.2 Anweisungen des Personals. Du bist verpflichtet, den Anweisungen des Beach me-Personals und des Personals der Leistungsträger zu folgen. Das gilt, soweit die Anweisungen der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, Ruhezeiten oder der Ordnung auf dem Gelände dienen.

7. Kündigung und Teilnahmeausschluss durch Beach me

7.1 Kündigung und Ausschluss. Beach me kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Beach me kann auch Dich oder einzelne Teilnehmende Deiner Buchung von der Veranstaltung, von einzelnen Programmpunkten oder von der Nutzung der Unterkunft ausschließen. Voraussetzung ist, dass Du oder eine von Dir angemeldete Person

  1. a)         die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch Beach me oder deren Vertreter:innen nachhaltig stört,
  2. b)         sich in solchem Maße vertragswidrig oder schädigend verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist,
  3. c)         vorsätzlich oder grob fahrlässig Eigentum von Beach me, anderer Teilnehmender oder von Leistungsträgern beschädigt oder entwendet,
  4. d)         wiederholt oder schwerwiegend gegen geltende Haus-, Platz- oder Ruheordnungen der Leistungsträger oder gegen behördliche Vorschriften verstößt oder
  5. e)         sich so belästigend verhält, dass dadurch das Verhältnis zwischen Beach me und einem Leistungsträger (z. B. Beförderung, Unterbringung, Ausrichter) ernsthaft gefährdet wird.

7.2 Keine Abmahnung erforderlich. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß besonders schwerwiegend ist. Besonders schwerwiegend sind z. B.

  1. a)         Sachbeschädigung oder Vandalismus,
  2. b)         die Ausübung von Gewalt,
  3. c)         Drogenkonsum und
  4. d)         eine schwere Gefährdung der Sicherheit Dritter.

7.3 Verlassen der Unterkunft. Wird eine Person von der Veranstaltung ausgeschlossen oder kündigt Beach me den Vertrag, muss die betroffene Person umgehend und auf eigene Kosten die Unterkunft bzw. den Veranstaltungsort verlassen.

7.4 Rechtsfolgen. Kündigt Beach me aus verhaltensbedingten Gründen oder schließt Beach me Teilnehmende aus, behält Beach me den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Beach me muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Dasselbe gilt für Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.

7.5 Zusatzkosten. Entstehen Beach me durch die Kündigung oder den Ausschluss Zusatzkosten (z. B. für die Organisation einer vorzeitigen Abreise oder durch Schäden an Unterkünften), trägt diese die verursachende Person. Dich als Bucher:in treffen diese Kosten im Rahmen Deiner Einstandspflicht nach Ziffer 2.3.

8. Haftung von Beach me

8.1 Bei Reisen. Bei Reisen ist die Haftung von Beach me auf das Dreifache des Reisepreises pro Person beschränkt, soweit es um Schäden geht, die

  1. a)         keine Körperschäden sind und
  2. b)         nicht schuldhaft herbeigeführt werden (§ 651p Abs. 1 BGB).

Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkommen oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften, die Ansprüche beschränken oder ausschließen, kann sich Beach me hierauf ebenfalls berufen (§ 651p Abs. 2 BGB). Die Haftung für Körperschäden und für schuldhaft verursachte Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Bei Veranstaltungen, die keine Reisen sind. Beach me haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Beach me nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

8.3 Programm und Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs. Beach me haftet nicht für die Nicht- oder nicht vollständige Durchführung des Programms, wenn diese auf Umständen beruht, die Beach me nicht zu vertreten hat und die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen (z. B. Witterung, Sperrung oder Ausfall von Sportanlagen, behördliche Anordnungen). Gesetzliche Rechte wegen Mängeln (insbesondere Abhilfe und Minderung) bleiben unberührt.

8.4 An- und Abreise. Die An- und Abreise zum und vom Veranstaltungsort ist, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil der Veranstaltung ist, von den Teilnehmenden selbst zu organisieren (Selbstanreise). Bei der Selbstanreise und bei Mitreisegelegenheiten, die Beach me lediglich vermittelt, tritt Beach me nur als Vermittler auf. Das Beförderungsrisiko tragen insoweit die Teilnehmenden selbst. Beach me haftet daher nicht für Schäden, Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Hin- und Rückfahrt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Beach me bei der Vermittlung.

8.5 Fremdleistungen. Fremdleistungen sind Leistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Veranstaltung sind und die Beach me nur vermittelt oder die Teilnehmende selbst organisieren (z. B. Ausflüge, Mietwagen). Beach me weist vor der Vermittlung darauf hin, dass es nur als Vermittler tätig ist. Für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen haftet Beach me nicht. Unberührt bleibt die Haftung für Pflichtverletzungen bei der Vermittlung selbst im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Körperschäden. Leistungen, die zur Veranstaltung gehören und von Leistungsträgern erbracht werden, sind keine Fremdleistungen.

8.6 Eigenverantwortung bei Sportaktivitäten. Die Teilnahme an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge solltest Du vor der Nutzung überprüfen. Für Unfälle bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten haftet Beach me nur nach Maßgabe der Ziffern 8.1 und 8.2, also nur, wenn Beach me ein Verschulden trifft.

9. Höhere Gewalt und unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

9.1 Begriff. Höhere Gewalt und unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die von außen einwirken, nicht im Einflussbereich von Beach me liegen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht zu vermeiden waren. Dazu zählen insbesondere

  1. a)         Naturereignisse und extreme Wetterlagen,
  2. b)         Krieg, Terror und Unruhen,
  3. c)         Streiks,
  4. d)         Epidemien und Pandemien,
  5. e)         behördliche Anordnungen (z. B. Sperrungen, Einreise- oder Versammlungsverbote) sowie
  6. f)           der Ausfall von Verkehrswegen oder der Energieversorgung.

9.2 Haftung. Für Leistungsstörungen und Schäden, die auf höherer Gewalt oder unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen beruhen, haftet Beach me nicht.

9.3 Rücktritt durch Beach me. Kann Beach me die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht durchführen, kann Beach me vor Veranstaltungsbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt unverzüglich nach Kenntnis des Hindernisses. Bei Reisen gilt § 651h Abs. 4 BGB. Beach me erstattet in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit Beach me die Umstände nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für Kosten einer selbst organisierten An- und Abreise sowie sonstige eigene Aufwendungen der Teilnehmenden.

9.4 Rücktritt durch Dich bei Reisen. Bei Reisen kannst Du vor Reisebeginn ohne Entschädigung zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).

10. Mängelanzeige, Abhilfe und Verjährung

10.1 Mitwirkung. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, mögliche Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.2 Mängelanzeige. Mängel oder Störungen sind dem Beach me-Team vor Ort sofort mitzuteilen. Beach me empfiehlt hierfür die Textform. Kommst Du dieser Verpflichtung durch eigenes Verschulden nicht nach, stehen Dir insoweit keine Ansprüche zu.

10.3 Befugnisse des Teams vor Ort. Das Beach me-Team vor Ort ist berechtigt, Mängelanzeigen entgegenzunehmen. Es ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

10.4 Verjährung. Bei Reisen verjähren Deine Ansprüche aus dem Vertrag in zwei Jahren (§ 651j BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Bei anderen Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Haftung der Teilnehmenden für Schäden und Sonderreinigung

11.1 Haftung für Schäden. Du haftest (ebenso wie alle von Dir angemeldeten Teilnehmenden) gegenüber Beach me für alle vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden an

  1. a)         Unterkünften,
  2. b)         Mietgegenständen und Sportgeräten sowie
  3. c)         Inventar und Anlagen von Beach me oder der Leistungsträger (z. B. Resorts, Hotels).

11.2 Sonderreinigung. Beach me sind die tatsächlich entstandenen Sonderreinigungs- und Aufbereitungskosten zu erstatten, wenn

  1. a)         die Unterkunft oder überlassenes Material bei der Abreise in einem Zustand übermäßiger oder außergewöhnlicher Verschmutzung hinterlassen wird, der über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgeht und eine Sonderreinigung erforderlich macht, oder
  2. b)         gegen Regelungen der Hausordnung verstoßen wird (z. B. Rauchverbot in Unterkünften).

11.3 Freistellung bei Vertragsstrafen und Gebührenforderungen. Wird durch schuldhaftes Verhalten von Dir oder von den von Dir angemeldeten Teilnehmenden eine Vertragsstrafe oder Gebührenforderung eines Leistungsträgers gegenüber Beach me ausgelöst, stellst Du Beach me von diesen Kosten frei. Beispiele sind die Verunreinigung von Strand- oder Gemeinschaftsflächen und die Missachtung behördlicher Vorgaben. Voraussetzung ist, dass der Schaden bzw. Verstoß Dir oder Deiner Buchungsgruppe zugeordnet werden kann.

12. Versicherungen

Beach me empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer privaten Unfallversicherung.

13. Zugang von Erklärungen

13.1 Erklärungen an Beach me. Erklärungen, die Du gegenüber Beach me abgibst (z. B. Rücktritt, Mitteilung von Ersatzteilnehmenden, Mängelanzeige nach der Veranstaltung), musst Du in Textform abgeben, z. B. per E-Mail. Du richtest sie an die Kontaktdaten, die Beach me unter https://beachme.de/kontakt/ angibt.

13.2 Zugang. Eine Erklärung ist zugegangen, sobald sie unter diesen Kontaktdaten in den Machtbereich von Beach me gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Mängelanzeigen vor Ort richtest Du an das Beach me-Team (Ziffer 10.2).

13.3 Erklärungen von Beach me. Beach me sendet Erklärungen und Informationen in Textform, in der Regel per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Du sorgst dafür, dass Beach me Dich unter dieser Adresse erreichen kann, und teilst Änderungen Deiner Kontaktdaten unverzüglich mit.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Geltungsbereich. Diese Bedingungen gelten für alle Absprachen zwischen Beach me und Dir als Vertragspartner:in. Das gilt ungeachtet des Wohnsitzes der Beteiligten, des Ortes des Vertragsschlusses und des Ortes der Leistungserbringung.

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